Konformitätserklärung
Konformitätserklärung
Hiermit wird bescheinigt, dass meine Keramik mit folgenden Glasuren:
Blau, Weiß, Grün, Transparent, Herbstblatt, Milchkaffe, Blaues Glas und Grünes Glas im Prüflabor
Kiwa GmbH Ernst-Paul-Lehmann-Strasse3, 14770 Brandenburg
entsprechend der Bedarfsgegenständeverordnung vom 10.04.1992 in der aktuellen Version auf die Abgabe von Blei und Cadmium geprüft wurden.
Ausgestellt am 15.042016 unter der Prüfnummer PB2016001146
Für die Glasuren:
Für Blau, Weiß, Transparent, Herbstblatt, Milchkaffe, Blaues Glas
Ausgestellt am 05.12.2018 unter der Prüfnummer PB2018003828
Für die Glasuren:
Grün und Grünes Glas
Nach § 10 Abs.2 i.V.m Abs. 1a Satz 1 BedGgstV dürfen Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Keramik, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung gekommen sind, nur in Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller eine schriftliche Konformitätserklärung bereitstellt. Diese Bereitstellung erfolgt hiermit auf dieser Internetseite in einer Weise, in der Sie sich die Erklärung sowie die Prüfberichte herunterladen und selbst ausdrucken können, wenn Sie dies wünschen.
Einfach auf den entsprechenden Link klicken:
Prüfbericht PB2016001146 Kiwa -ANr.: 0216000510 Ausstellungsdatum: 15.04.2016
Prüfbericht PN2018003828 Kiwa – ANr.: 021801135 Ausstellungsdatum: 15.12.2018
Produktsicherheit & Materialhinweise
Meine Keramik wird von Hand aus Steinzeug gefertigt und bei hohen Temperaturen gebrannt. Alle verwendeten Glasuren sind geprüft sowie blei- und cadmiumfrei. Ein entsprechender Prüfbericht liegt vor.
Die Stücke sind bei sachgemäßer Verwendung für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet.
Die Keramik ist hitzebeständig im Rahmen üblicher Nutzung. Es wird darauf hingewiesen, dass starke Temperaturschwankungen vermieden werden sollten.
Jedes Teil ist ein handgefertigtes Unikat – leichte Abweichungen in Form, Farbe und Oberfläche sind charakteristisch und gewollt.
Bitte beachten:
Keramik ist von Natur aus bruchempfindlich und nicht stoß- oder fallsicher. Starke Temperaturschwankungen sollten vermieden werden. Beschädigte Stücke (z. B. mit Rissen oder Abplatzungen) sollten nicht weiterverwendet werden.